Flutpolder Feldolling – Regierung räumt Abwägungsfehler ein

Dr. Helmut Wölfel

Im Zuge der schon 3 Jahre dauernden gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Regierung von Oberbayern als zuständige Genehmigungsbehörde schwere Abwägungsdefizite und Verstöße gegen zwingende naturschutzrechtliche Vorgaben eingeräumt. Um eine drohende Prozessniederlage des Freistaats Bayern zu vermeiden, wurde jetzt im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens versucht, die Fehler zu beheben. Wörtlich führt die Regierung aus:
„Die Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner rügte dabei in ihrer Klagebegründung u.a. die unzureichende Ermittlung bzw. Bestandsaufnahme von im Plangebiet existierenden Artenvorkommen, die zur Folge gehabt habe, dass erkennbare artenschutzrechtliche Konflikte durch die Planfeststellungsbehörde übersehen worden seien… Die Überprüfung führte zu dem Ergebnis, dass … die sich hieraus ergebenden artenschutzrechtlichen Anforderungen bzw. Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bisher noch nicht berücksichtigt wurden“ Und weiter: „Es musste davon ausgegangen werden, dass die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. die Umweltverträglichkeitsprüfung mängelbehaftet war.“ In dem anhängigen Verwaltungsprozess wird sich nunmehr der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob trotz der Zweifel über die Sinnhaftigkeit des Projekts und der übrigen Planungsmängel, welche von den Klägern vorgetragen werden, eine Ausnahme von den strengen naturschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gewährt werden kann.

Weitere Auskünfte erteilt:
RA Dr. Helmut Wölfel
woelfel@rae-labbe.de