Im Jahre 2017 versendete die Gemeinde Sonnefeld Beitragsbescheide, mit welchem Verbesserungsbeiträge zur Refinanzierung von Investitionen in die Wasserversorgungseinrichtung erhoben wurden. Bereits damals regte sich Unmut
Im Rahmen eines von der Kanzlei Labbé und Partner begleiteten Normenkontrollverfahrens gem. § 47 VwGO (Az. 15 N 20.1650) vor dem BayVGH wurde der Bebauungsplan