Zahlreiche Betroffene stemmen sich gegen das vom Freistaat Bayern geplante Hochwasserrückhaltebecken in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim). 29 repräsentative Musterkläger ließen durch die Kanzlei Labbé & Partner Anfechtungsklage gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 19.12.2014 erheben. Gerügt werden u.a. die Überdimensionierung der Maßnahme, Zerstörung von Auwäldern, das unzulängliche Grundwassermodell, mehrfache Verstöße gegen die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes, so z.B. fehlende FFH-Gebietsverträglichkeit und die Verharmlosung der Gefahren für Leib und Leben der Bevölkerung im Falle der Flutung – insbesondere bei einem größeren Hochwasser als den Berechnungen zugrunde gelegt – und die Vernachlässigung der enteignenden Auswirkungen auf Wohnhäuser und landwirtschaftliche Grundstücke. Wann mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zu rechnen ist, steht noch nicht fest.
VG München, Az. M 2 K 15.736, M 2 K 15.743, M 2 K 15.742
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