Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel am Kurpark“ der Stadt Bad Tölz für unwirksam

Dr. Patrick Bühring

 

Die von der Kanzlei Labbé & Partner vertretenen Grundeigentümer verfolgen seit Jahren das Ziel, auf ihren in unmittelbarer Nähe des Kurhauses in Bad Tölz gelegenen Grundstücken Wohnhäuser zu errichten. Dies lehnte die Stadt Bad Tölz stets ab und leitete bereits im Jahre 2011 das Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Hotel am Kurpark“ ein. Der daraufhin erstellte Bebauungsplan wurde von der Stadt im Jahre 2016 in Kraft gesetzt. Gegen diesen Bebauungsplan wurde von der Kanzlei Labbé & Partner ein Antrag auf Normenkontrolle vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt und beantragt, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.

Diesem Antrag gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch in der mündlichen Verhandlung über die Normenkontrolle am 02.05.2019 statt und erklärte den Bebauungsplan für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Begründet wurde das in schriftlicher Form noch nicht vorliegende Urteil nach seiner Verkündung mündlich vom Gericht damit, dass die Stadt Bad Tölz die nachteiligen Auswirkungen des Bebauungsplanes wegen der damit einhergehenden Nutzungseinschränkungen für die im Plangebiet gelegenen Grundstücke und deren Eigentümer nicht ausreichend bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt hat.

Der Fall zeigt einmal mehr, dass Kommunen, die berechtigte Eigentümerinteressen nicht ernsthaft bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigen, Gefahr laufen, gegen das in § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches enthaltene Abwägungsgebot zu verstoßen und in der Folge fehlerhafte Bebauungspläne in Kraft setzen.

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Dr. Patrick Bühring
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