Erfahrung. Spezialisierung. Durchsetzungskraft.
Unsere Kanzlei besteht seit bald 50 Jahren im Herzen von München und zählt heute zu den führenden Einheiten im Bereich des Öffentlichen Bau- und Immobilienrechts. Deutschlandweit beraten und vertreten wir private wie öffentliche Mandanten – hochspezialisiert, praxisnah und mit klarer strategischer Ausrichtung.
Zu unseren Mandanten zählen insbesondere:
- Projektentwickler
- Investoren
- Grundstückseigentümer
- Bauherren
- Kommunen und sonstige öffentliche Vorhabenträger
Rechtsberatung rund um die Immobilie
Unser Fokus liegt auf der umfassenden rechtlichen Begleitung von Bauvorhaben und Immobilienprojekten – vom Grundstückserwerb über Planungs- und Genehmigungsverfahren bis hin zur Nutzung und Veräußerung.
Ebenso vertreten wir Grundstückseigentümer bei Infrastrukturmaßnahmen und Projekten der öffentlichen Hand insbesondere gegen Zugriffe auf ihr Eigentum.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Bereich des grundstücksbezogenen Zivilrechts, insbesondere das Miet- und WEG-Recht sowie das private Bau- und Architektenrecht.
Praxisorientierte Lösungen für komplexe Fälle
Unsere Mandanten profitieren von unserer hohen Spezialisierung, langjährigen Erfahrung und exzellenten Vernetzung im Immobiliensektor. Unsere Beratung orientiert sich dabei an der Praxis: Wir kennen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern entwickeln Strategien auf Basis unserer langjährigen Erfahrung mit Verwaltungsbehörden und politischen Entscheidungswegen.
Wir beraten Sie strukturiert, lösungsorientiert und mit klarem Blick für das Machbare – bei der Vertragsgestaltung ebenso wie in Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Was uns auszeichnet
- Fast 50 Jahre Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht
- Fachliche Tiefe und hohe Spezialisierung
- Effiziente Bearbeitung auch komplexester öffentlich-rechtlicher Fragestellungen
- Klares, strukturiertes Vorgehen mit Blick auf wirtschaftliche Realisierbarkeit
- Starke Vernetzung mit Behörden, Akteuren und Entscheidungsträgern

Kanzleigründer
„Anwalt sein heißt dienen, denen, die seinen Dienst in Anspruch nehmen.“
Walter Labbé – Kanzleigründer 1977
Diese, seine, Philosophie übte Walter Labbé selbst aus und lehrte sie seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1977 fast 50 Jahre seinen zahlreichen „Schülern“, Partnern und Kollegen. Beratung und Vertretung im öffentlichen sowie im privaten Grundstücksrecht auf höchstem Niveau haben „seine“ Kanzlei im Freistaat Bayern und darüber hinaus zu dem gemacht, was sie heute ist. Walter Labbé ist seit dem 01.01.2025 nicht mehr als Rechtsanwalt tätig.
Partner im Ruhestand
- Ludwig O. Seitz
- Dr. Helmut Wölfel

