Erfolgreicher Abschluss eines Widerspruchsverfahrens im Rahmen des Naturschutzrechts: Nach Widerspruch der Kanzlei Labbé wurde der Widerruf einer bestehenden artenschutzrechtlichen Befreiung vollständig aufgehoben. Ein gerichtliches Verfahren war nicht erforderlich.

 

Unsere Mandantin verfügte seit mehreren Jahren über eine behördliche Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Gegenstand der Befreiung war die Entnahme eines Biberdamms an einem Gewässer.

Hintergrund waren die erheblichen praktischen Auswirkungen des durch den Biber errichteten Damms. Durch den Aufstau des Gewässers waren angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Die ursprünglich erteilte Befreiung sollte es ermöglichen, den Wasserstand bei Bedarf durch die Entnahme des Biberdamms abzusenken.

Jahre nach Erteilung der Befreiung entschied die zuständige Naturschutzbehörde jedoch, diese mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Begründung verwies sie insbesondere auf eine zwischenzeitlich veränderte naturschutzfachliche Situation und den Schutz der örtlichen Biberpopulation.

Für unsere Mandantin bedeutete der Widerruf gleichzeitig den Verlust einer wertvollen landwirtschaftlichen Fläche infolge der zu erwartenden Vernässung.

 

Mit dieser Entscheidung fand sich unsere Mandantin nicht ab und beauftragte uns mit der rechtlichen Prüfung und Vertretung gegenüber der Behörde.

Wir legten gegen den Widerrufsbescheid fristgerecht Widerspruch ein und beantragten dessen vollständige Aufhebung. Die zuständige Behörde folgte der ausführlichen Widerspruchsbegründungvollumfänglich und hob den angegriffenen Widerrufsbescheid vollständig auf.

Damit wurde das mit dem Widerspruch verfolgte unmittelbare Rechtsschutzziel unserer Mandantin erreicht und die früher erteilte Befreiung gilt fort. Ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren war nicht erforderlich. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens verdeutlicht, dass bei belastenden Behördenentscheidungen eine umfassende rechtliche Prüfung entscheidend sein kann.

Gerade im Umwelt- und Naturschutzrecht treffen komplexe fachliche Bewertungen, weitreichende gesetzliche Schutzvorschriften und erhebliche wirtschaftliche Interessen häufig unmittelbar aufeinander. Umso wichtiger ist es, behördliche Entscheidungen nicht ungeprüft hinzunehmen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden sowie vor den Verwaltungsgerichten. Wir prüfen belastende Verwaltungsakte umfassend auf ihre formelle und materielle Rechtmäßigkeit und vertreten die Interessen unserer Mandanten konsequent im Widerspruchs- und Klageverfahren.

Sie haben einen belastenden Bescheid einer Behörde erhalten oder benötigen Unterstützung in einem verwaltungs- oder naturschutzrechtlichen Verfahren? Sprechen Sie uns gerne an.

Sebastian Heidorn

Rechtsanwalt