Wasserversorgung Riesen: Landratsamt greift Gesprächsvorschlag des VG München auf

Am 13.11. fand die mündliche Hauptverhandlung in den drei anhängigen Gerichtsverfahren wegen der Anordnungen zur Wasserversorgung Riesen statt. In der knapp zweistündigen Gerichtsverhandlung erläuterte das Verwaltungsgericht umfassend die Rechtslage und ließ erhebliche Kritik an einzelnen Anordnungen des Bescheides erkennen. Insbesondere forderte das Gericht die Beteiligten jedoch auf, sich in der Auseinandersetzung wieder auf der sachlichen Ebene einzufinden und zu versuchen, das Gespräch zu suchen – man habe schließlich auch künftig miteinander zu tun. Konkret regte das Gericht die Durchführung eines gerichtlichen Mediationsverfahrens an. Dieser Vorschlag wurde im Sommer bereits einmal unterbreitet und nach Annahme durch den Verein für sauberes Wasser vom Landratsamt abgelehnt. Aufgrund der Darlegungen des Gerichts und insbesondere aufgrund der Kritik an den Anordnungen schwenkte das Landratsamt nunmehr um und erklärte sich zu einem solchen Verfahren bereit. Die Beteiligten hoffen, dass man sich in der Sache dann gütlich einigt. Als erstes Zeichen der Einigung konnte das anhängige Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz noch in der Verhandlung für erledigt erklärt werden, da das Landratsamt bis zum Abschluss der Mediation auf die Vollstreckung der Bescheide verzichtet. Der Verein für sauberes Wasser ist mit diesem Zwischenergebnis hoch zufrieden. Einerseits kommt wieder (wie bereits im Juni beabsichtigt) ein Kommunikationsprozess mit dem Landratsamt in Gang, andererseits hat sich gezeigt, dass jedenfalls einige Untersuchungsanordnungen des Amtes rechtswidrig gewesen sein dürften.

Wir werden über das weitere Verfahren berichten. Einen Termin für das Mediationsgespräch ist noch nicht angesetzt.

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Sebastian Heidorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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