Unzulässige Bodenbevorratung: Ausübung gemeindlicher Vorkaufsrechte oftmals rechtswidrig
In den vom Baugesetzbuch in § 24 Abs. 1 aufgezählten Fällen steht den Kommunen ein allgemeines Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Häufig machen Kommunen