Partner
Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Telefon: +49 89 29058-119
Fax: +49 89 29058-209
E-Mail: kaltenegger@rae-labbe.de
Als Rechtsanwalt vertritt und berät Herbert Kaltenegger seit 1991 private wie öffentliche Bauherren und Grundstückseigentümer, insbesondere auch Investoren, Bauträger und Projektentwickler bei der Schaffung, Änderung und Sicherung von Baurecht.
Die Betreuung erstreckt sich dabei auf alle Fragen insbesondere im Zusammenhang mit Bauleitplanungsverfahren und korrespondierenden städtebaulichen und zivilrechtlichen Verträgen, bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Entwicklung von Innenbereichsvorhaben oder Bauvorhaben, die Ausnahmen oder Befreiungen von einem Bebauungsplan bedürfen und erfasst – neben dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht – alle ergänzenden Rechtsbereiche, wie zum Beispiel auch das Denkmal-, Immissionsschutz-, Naturschutzrecht, das Zweckentfremdungs- und das Erhaltungssatzungsrecht und das Fachplanungsrecht, ebenso der Vertretung in gerichtlichen Verfahren mit allen Fragen des Verwaltungsprozessrechtes, auch in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne.
Herbert Kaltenegger ist ausgezeichnet vernetzt. Er verfügt aufgrund seiner jahrzehntelanger Tätigkeit über große Erfahrung.
Aufgrund der Spezialisierung und Größe von LABBÉ im öffentlichen Recht sowie der benachbarten Rechtsbereiche können öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Immobilienrecht jedweder Dimension und Schwierigkeit zeitnah bewältigt werden.

Schwerpunkte

Zur Person
- Studium an der Universität München (LMU)
- Referendariat in München
- 1990 bis 1991 Referent im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- seit 1991 Rechtsanwalt bei LABBÉ
- seit 1996 Partner bei LABBÉ
- seit 2021 geschäftsführender Partner bei LABBÉ
Veröffentlichungen
- Mitautor in Rixner / Biedermann / Charlier, Praxiskommentar zum BauGB/BauNVO der Reguvis Bundesanzeiger Verlag

