Bebauungsplan der Gemeinde Irchenrieth zum zweiten Mal unwirksam

Sebastian Heidorn – Rechtsanwalt bei Labbé & Partner

Der Bebauungsplan der Gemeinde Irchenrieth zur Ausweisung eines Baugebietes wurde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zum zweiten Mal für unwirksam erklärt. Die Gemeinde beabsichtigt seit 2017 in der Nähe eines ausgesiedelten Landwirtschaftsbetriebs ein neues Wohngebiet zu errichten. Der Landwirt, der seinen Betrieb dort erweitern möchte, befürchtet Konflikte mit den neuen Nachbarn wegen landwirtschaftlicher Immissionen. Den Ende des Jahres 2017 aufgestellten Bebauungsplan „Hinter den Gärten III“ erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wegen eines schweren Verfahrensfehlers im Mai 2018 für unwirksam (siehe Blog vom 11.05.2018). Die Gemeinde Irchenrieth stellte sodann in einem neuen Verfahren inhaltlich nahezu den gleichen Bebauungsplan mit dem Titel „Irchenrieth Mitte“ auf. Auch gegen diesen Bebauungsplan zog der Landwirt mit Unterstützung der Kanzlei Labbé und Partner vor Gericht und gewann ein zweites Mal. In der gut zweistündigen mündlichen Gerichtsverhandlung am 16.07. äußerte das Gericht wiederum Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens, zudem wurden die Immissionskonflikte und der Entfall eines Wirtschaftsweges aus der Flurbereinigungsweges kritisch gesehen. Diese Bedenken waren für die Richter so schwerwiegend, dass der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wurde. Dabei wurden genau die Bedenken, welche das Gericht zu seiner Entscheidung bewogen haben bereits seit Jahren über die Kanzlei Labbé und Partner an die Gemeinde herangetragen. Diese wurden in der Abwägung jedoch stets ignoriert. Das Urteil ist damit überzeuegnd folgerichtig, auch wenn es in der Praxis mehr als ungewöhnlich ist, dass der nahezu identische Bebauungsplan zweimal durch ein Gericht aufgehoben wird. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, wie die Gemeinde reagiert.

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Sebastian Heidorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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