Baueinstellung in Cham abgewehrt

Sebastian Heidorn, Rechtsanwalt bei Labbé & Partner

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 28.01.20201 einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Baugenehmigung eines Nachbarbauvorhabens abgelehnt. Damit ist der Nachbar mit seinem Ziel, einen Baustopp zu erreichen, gescheitert.

Der durch die Kanzlei Labbé und Partner vertretene Bauherr hatte eine Baugenehmigung für Nebengebäude und die in Folge der Geländeverhältnisse nötigen Stützmauern erhalten. Hierfür wurden auch Befreiungen von einem Bebauungsplan erteilt, sowie Abweichungen von den geltenden Abstandsflächen. Der Nachbar ging gerichtlich gegen die Baugenehmigung vor, scheiterte jedoch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Kanzlei Labbé und Partner, wonach der klagende Nachbar nicht in eigenen Rechten verletzt sei. Dies ergebe sich daraus, dass er selber nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans liege und zudem das fragliche Nachbargrundstück als private Wegefläche aufgrund einer Grunddienstbarkeit nicht bebaut werden könne. Abstandsflächen sollen jedoch gerade soziale Konflikte bei einer Wohnnutzung entschärfen, indem sie einen hinreichenden Sozialabstand, sowie ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleisten. Nachdem das fragliche Grundstück ohenhin nicht bebaut werden kann, waren die Abweichungen rechtmäßig.

Auch mit seinen weiteren Argumenten drang der Nachbar nicht durch, das Verwaltungsgericht lehnte diese im Rahmen der mit 29 Seiten sehr ausführlichen Entscheidungsbegründung ab. Die Bauarbeiten können nun beginnen.

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Sebastian Heidorn
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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