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Verwaltungsgericht hält Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel am Kurpark“ der Stadt Bad Tölz für unwirksam und verpflichtet Landratsamt zur Erteilung von Vorbescheiden für Wohnungsbau
Die von der Kanzlei Labbé & Partner seit 2014 vertretenen Grundeigentümer verfolgen seit Jahren das Ziel, auf ihren in unmittelbarer Nähe des Kurhauses in Bad