Bayerischer Landwirt erhält Genehmigung für Flächenkauf in Sachsen-Anhalt
Der Verkauf landwirtschaftlicher Grudnstücke bedarf ab einer von den Bundesländern festzulegenden Mindestgröße der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Diese ist regelmäßig zu versagen, wenn die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet, § 9 Abs.1 GrdStVG.