Rückforderung von landwirtschaftlichen Subventionen erfolgreich angefochten
Die Kanzlei Labbé, RA Heidorn, hat vor dem VG Regensburg eine Rückforderung von Agrarsubventionen (Ausgleichszulage, KuLaP und Betriebsprämie) erfolgreich angefochten.
Der Mandant ist Landwirt und Eigentümer von Grundstücken. Er betreibt ökologische Christbaumerzeugung. Dies bedeutet, dass keinerlei chemische Mittel und mechanisierte Bearbeitungsvorgänge zum Einsatz kommen. Die Freiflächen zwischen den Christbaumkulturen sind mit Gras bewachsen und werden von Schafen als Weide genutzt.
Das zuständige Amt für Landwirtschaft forderte ursprünglich genehmigte Subventionen mit der Begründung zurück, die mit Gras bewachsenen Freiflächen seien als nicht förderfähige Christbaumkulturflächen und nicht als Weidefläche zu bewerten.
Hiergegen wandte sich die Argumentation der Kanzlei Labbé, in welcher maßgeblich darauf abgestellt wurde, dass die Schafe auf diesen Flächen einen Teil ihrer Futtergrundlage finden und die Grundstücksstreifen, aufgrund der bewusst fehlenden Mechanisierung, auch nicht als Zuwegung zu den Christbäumen bewertet werden können.
Dieses Rechtsaufassung und Argumentation schloss sich das VG Regensburg an und ging ebenfalls von einer Förderfähigkeit der Flächen aus. Die Bescheide wurden nach Einigung zwischen den Prozessbeteiligten über weitere strittige Punkte reduziert, was dem Kläger eine Ersparnis in vierstelligen Bereich einbrachte.
VG Regensburg, RO 7 K 14.1899, RO 7 K 14.1900 und RO 7 K 14.1901
Weitere Auskünfte erteilt:
Sebastian Heidorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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