Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Investoren, Bauträgern, Bauunternehmen, Architekten und Kommunen bei Immobilienprojekten, insbesondere Erlangung, Durchsetzung und Sicherung von Baurecht und allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Verwaltungsrechts, Abschluss und Durchsetzung städtebaulicher Verträge und nachbarrechtlicher Vereinbarungen, Beratung und Vertretung von Nachbarn und Bürgerinitiativen zur Abwehr privater und öffentlicher Vorhaben.
Beratung und Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Problemen des Naturschutzrechts, Wasserrechts, Immissionsschutzrechts und des Denkmalrechts.