Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Investoren, Bauträgern, Bauunternehmen, Architekten und Kommunen bei Immobilienprojekten, insbesondere
– bei der Erlangung, Durchsetzung und Sicherung von Baurecht sowie allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Verwaltungsrechts,
– bei Immobilientransaktionen,
– bei Abschluss und Durchsetzung städtebaulicher Verträge und nachbarrechtlicher Vereinbarungen.
Beratung und Vertretung von Nachbarn bei der Abwehr von privaten und öffentlichen Vorhaben.
Beratung und Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Problemen des Naturschutzrechts, Wasserrechts, Immissionsschutzrechts und des Denkmalrechts.