Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Investoren, Bauträgern, Bauunternehmen, Architekten und Kommunen bei Immobilienprojekten, insbesondere
- bei der Erlangung, Durchsetzung und Sicherung von Baurecht und allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Verwaltungsrechts
- bei Immobilientransaktionen
- bei Abschluss und Durchsetzung städtebaulicher Verträge und nachbarrechtlicher Vereinbarungen
Beratung und Vertretung von Nachbarn bei der Abwehr von privaten und öffentlichen Vorhaben
Beratung und Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Problemen des Immissionsschutzrechts, des Naturschutzrechts, des Wasserrechts und des Denkmalrechts