Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Investoren, Bauträgern, Bauunternehmen, Architekten und Kommunen bei Immobilienprojekten, insbesondere Erlangung, Durchsetzung und Sicherung von Baurecht und allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Verwaltungsrechts; Abschluss und Durchsetzung städtebaulicher Verträge und nachbarrechtlicher Vereinbarungen;
Beratung und Vertretung von Nachbarn bei der Abwehr von privaten und öffentlichen Vorhaben;
Beratung und Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Problemen des Immissionsschutzrechts, des Naturschutzrechts, des Wasserrechts, und des Denkmalrechts