Beratung und Vertretung bei Abschluss und Abwicklung von Bau- und Bauträgerverträgen sowie Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen.
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus bestehenden Verträgen, insbesondere wegen Baumängeln.
Baubegleitende Rechtsberatung.
Rechtliche Due Diligence bei Bestandsobjekten.