Planfeststellungsbeschluss für R 30 (Südspange Regensburg) aufgehoben

Sebastian Heidorn – Rechtsanwalt bei Labbé & Partner

Das VG Regensburg hat am 13.07.2016 den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der R 30 (Südspange Regensburg) auf eine Klage der Kanzlei Labbé und Partner hin aufgehoben. Die Kanzlei Labbé und Partner vertritt insgesamt 8 Klagen gegen dieses Straßenbauvorhaben; die erste wurde nun an VG Regensburg verhandelt – mit Erfolg für den Kläger.

Antragsgemäß hob das VG Regensburg den Planfeststellungsbeschluss auf, weil es sich bei dem Neubau der R 30 nicht um eine Kreisstraße, sondern um eine Staatsstraße handele. Dieser Fehler führt zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses. Damit steht auch fest, dass der Landkreis Regensburg die dort bereits seit über ca. 10 Jahren laufenden Planungen nicht hätte durchführen dürfen; dies wäre Aufgabe des Freistaats Bayern gewesen. Der Mangel der fehlerhaften Straßenklassifizierung wurde durch die Kanzlei Labbé in allen Stufen des Verwaltungsverfahrens seit 8 Jahren fortwährend gerügt, jedoch durch den Landkreis Regensburg und die Regierung der Oberpfalz stets zurückgewiesen.

Der Klageerfolg ist zugleich auch ein Erfolg für die Landwirte in der Region, die durch das Straßenbauvorhaben mit erheblichen Flächenverlusten und Flächenzerschneidungen betroffen gewesen wären. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der beklagte Freistaat Bayern kann gegen das Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, dann muß sich der BayVGH mit dem Straßenbauvorhaben befassen.

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