Normenkontrollantrag zurückgenommen – Bebauungsplan bleibt in Kraft

Sebastian Heidorn – Rechtsanwalt bei Labbé & Partner

Vor dem BayVGH hatte am 12.06.2017 die Antragsstellerin ihren Normenkontrollantrag gegen einen von der Kanzlei Labbé und Partner begleiteten Bebauungsplan zurückgenommen. Dies einen Tag vor der durch den 15. Senat des BayVGH angesetzten mündlichen Verhandlung. Damit zog die Antragsstellerin die Konsequenzen aus einem Hinweis des Gerichtes, nach welchem der Klage keinerlei Erfolgsaussichten beigemessen werden. Das Gericht hatte bereits erhebliche Bedenken an der Zulässigkeit des Antrags, da die Antragsstellerin mit einem Grundstück außerhalb des Plangebietes betroffen war und nicht hinreichend vertieft die mögliche Verletzung drittschützender Nachbarrechte geltend gemacht hatte. Im Übrigen hatte der BayVGH keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der von der Kanzlei Labbé seit dem Aufstellungsstadium begleitete Bebauungslan einen Fehler aufweise – trotz der vorgebrachten Argumente der Antragsstellerin bzgl. Lärmimmissionen, Verschattung, Abstandsflächen und einer Gefälligkeitsplanung. Die Befürchtungen der Antragsstellerin wären wohl – hätte das Gericht entscheiden müssen – unbegründet gewesen. Schließlich handelte es sich um die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in der Umgebung bereits bestehender Wohngebiete. Im Aufstellungsverfahren wurden die zahlreichen Einwände und insbesondere die Belange der Nachbarn umfassend berücksichtigt und gewürdigt.

 

Durch die Rücknahme der Normenkontrollklage ist der Bebauungsplan bestandskräftig. Ein im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans gelegenes Bauvorhaben hatte die Justiz bereits im letzten Jahr beschäftigt. Dort versuchte die gleiche Antragsstellerin wie im Normenkontrollverfahren einen Baustopp vor Gericht zu erwirken und scheiterterte hierbei über zwei Instanzen.

 

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