Naturschutzrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Grundstückseigentümern bei naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen durch die öffentliche Hand, etwa im Zuge der Ausweisung von Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten.

Räumliche und inhaltliche Eingrenzung bzw. Abwehr von Wasserschutzgebieten sowie entschädigungsrechtliche Regulierung. Abwehr von naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechten der öffentlichen Hand.