Grafenherberglift auch in der Wintersaison 2016/2017 in Betrieb

Sebastian Heidorn – Rechtsanwalt bei Labbé & Partner

Der beliebte Grafenherberglift im Sudelfeld wird auch in der Wintersaison 2016/2017 betrieben werden. Dies ist das Ergebnis eines vor dem LG München II abgeschlossenen Vergleichs (Az. 10 O 129/16). Der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem sich der Grafenherberglift befindet, hatte dem Liftbetreiber den Pachtvertrag gekündigt und bereits zum Januar 2016 gefordert, den Lift und die vorhandenen Beschneiungsanlagen rückstandsfrei abzubauen.

Hiergegen wandte sich der durch die Kanzlei Labbé und Partner vertretene Liftbetreiber. Nach der Argumentation der Kanzlei Labbé und Partner konnte die Kündigung erst zu einem späteren, noch zukünftigen Zeitpunkt Wirkung entfalten, so dass derzeit noch ein Pachtverhältnis besteht. Nach eingehender Diskussion des Pachtvertrages und der möglichen Kündigungszeitpunkte einigten sich die Parteien darauf, dass der Lift zunächst bis zum 30.04.2017 bestehen bleiben kann. Damit ist der Liftbetrieb zur Freude zahlreicher Wintersportler und Skivereine in der Wintersaison 2016/2017 gesichert. Das weitere Schicksal des Lifts wird anschließend maßgeblich davon abhängen, ob, wann und wo das Landratsamt Miesbach einen neu beantragten 8er Sessellift genehmigt.

 

Weitere Auskünfte erteilt:

Sebastian Heidorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Tel.: +49 89 29058-144
heidorn@rae-labbe.de