Erfolgreiche Verhinderung der Errichtung eines Mobilfunkmastes

Die Kanzlei Labbé & Partner konnte erfolgreich die Errichtung eines Mobilfunkmastes verhindern.

Bei Beginn des Mandats lag weder bei der Gemeinde, noch beim Landratsamt ein offizieller Bauantrag für einen Mobilfunkmast vor. Dennoch kursierten im betreffenden Ort bereits die Gerüchte, dass ein solcher mit einer Höhe von ca. 35 m errichtet werden soll und zwar nach Willen des Grundstückseigentümers gegen jeden Widerstand.

Die unmittelbar betroffenen Nachbarn beauftragten daraufhin die Kanzlei Labbé & Partner, um schon vor Antragsstellung für ein endgültiges Aus des Vorhabens zu sorgen. Dies gelang.   

Angesichts einer nicht bestehenden Betroffenheit in drittschützenden Rechten erschien ein Vorgehen nach Erteilung der Baugenehmigung auf dem klassischen Verwaltungsrechtsweg nicht aussichtsreich. Die Kanzlei Labbé & Partner schlug deshalb vor, schon vor Erteilung der Baugenehmigung tätig zu werden und zwar mit Hilfe eines sog. Bürgerbegehrens i.S.d. Art. 18a BayGO.

Ein solches Bürgerbegehren hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Dadurch kann das erforderliche Einvernehmen für die Baugenehmigung versagt werden. Dies hat zur Folge, dass die Baugenehmigung gar nicht erst erteilt wird bzw. die Hürden für die Erteilung sehr hoch werden.

Die Kanzlei Labbé & Partner entwarf das entsprechende Bürgerbegehren. In kürzester Zeit konnten die Betroffenen die erforderliche Anzahl an Unterschriften sammeln und reichten das Bürgerbegehren bei der Gemeinde ein.

Da der Gemeinderat sogar mehrheitlich dem Inhalt des Antrags auf Bürgerentscheid zustimmte und ihn als Beschluss verabschiedete, konnte auf die weitere Durchführung des Bürgerbegehrens und einen folgenden Bürgerentscheid verzichtet werden. Das Ziel wurde mithin ohne förmliche Durchführung des Entscheides erreicht.

Für weitere rechtliche Fragen und Beratungen zum Thema Bürgerbegehren stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Anna-Katharina Götz
Rechtsanwältin

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