Bebauungsplan für Gewerbegebiet erfolgreich angefochten

Auf Normenkontrolle der Kanzlei Labbé und Partner hat der BayVGH (Beschluss vom 31.03.2020,Az. 15 N 17.1717) den Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet in Immenreuth für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hatte im Jahr 2016 einen Bebauungsplan zur Festsetzung eines Gewerbegebietes beschlossen, um einem örtlichen großen Betrieb die Erweiterung zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wies allerdings zahlreiche inhaltliche Problenme auf, insbesondere befand sich in der Nähe des designierten Gewerbegebiets Wohnbebauung und das Einzugsgebiet eines Wasserschutzgebietes. Auch Aspekte der Erschließung und des Umweltrechts wurden gegen den Bebauungsplan eingewendet. Auf diese inhaltlichen Aspekte kam es jedoch nicht entscheidend an, da der Bebauungsplan – wie ebenfalls von Anfang an vorgetragen – erhebliche formale Fehler aufgewiesen hatte. Dies sah die Gemeinde sogar ein und initiierte ein Planänderungsverfahren. Nachdem dieses 2,5 Jahre seit der Anhängigkeit der Normenkontrolle immer noch nicht abgeschlossen war, hatte der BayVGH nun keine Geduld mehr mit der Gemeinde und erklärte den Bebauungsplan per Beschluss für unwirksam. Der lange Atem des Antragsstellers hat sich hier ausgezahlt, die Verzögerungstaktik der Gemeinde ist nicht aufgegangen. Sofern die Gemeinde dem Gewerbebetrieb immer noch eine Erweiterungsperspektive bieten möchte, muss nun ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Sollte dieser inhaltlich an den gleichen Fehlern leiden, wird dieser wiederum im Rahmen einer Normenkontrolle durch den BayVGH überprüft werden.

 

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Sebastian Heidorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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