Bauplanungsrecht

Beratung und Vertretung von Investoren, Bauträgern, Bauunternehmen und Architekten bei Immobilienprojektentwicklungen; juristische Begleitung der Bauleitplanung; Vertretung und Beratung bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sowie Vorhabens- und Erschließungsplänen. Überprüfung der Bauleitplanung auf ihre Wirksamkeit sowie gerichtliche Vertretung von Eigentümern und Nachbarn im Rahmen von Normenkontrollklagen.

Veränderungssperre, Beratung bei Zurückstellung von Baugesuchen; Teilungsgenehmigungen; Abwehr von baurechtlichen Vorkaufsrechten der öffentlichen Hand.