Abfall- und Altlastenrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung von Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung von Abfallbeseitigungsanlagen; Vertretung im Planfeststellungsverfahren;
Überprüfung und Abwehr von abfallrechtlichen Genehmigungen.

Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen Fragen des Abfallrechts, insbesondere auch des Tierkörperbeseitigungsrechts.

Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern im Zuge von Maßnahmen der öffentlichen Hand nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Minimierung der Eingriffsfolgen