Erfolg für unseren Mandanten im öffentlichen Baurecht: Eine Gemeinde beabsichtigte, durch den Erlass einer Außenbereichssatzung zusätzliche Wohnbebauung in einem bislang stark landwirtschaftlich geprägten Bereich zu ermöglichen. Für einen dort ansässigen durch unsre Kanzlei vertretenen landwirtschaftlichen Betrieb hätte dies erhebliche Konflikte und Einschränkungen mit sich bringen können, insbesondere bei der geplanten Betriebserweiterung. Nach unserer anwaltlichen Stellungnahme hat die Gemeinde von der Satzung Abstand genommen und das Verfahren eingestellt.

 

Landwirtschaftlicher Betrieb durch zusätzliche Wohnbebauung gefährdet

Unser Mandant betreibt einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Teile seiner Betriebsflächen und Anlagen lagen innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Geltungsbereichs der geplanten Außenbereichssatzung.

Durch die Satzung sollte zusätzliche Wohnbebauung ermöglicht werden. Genau hier lag ein erhebliches Konfliktpotenzial: Landwirtschaftliche Tierhaltung und die damit verbundenen betrieblichen Abläufe führen naturgemäß zu Geruchs-, Lärm- und Verkehrsbelastungen. Rückt neue Wohnbebauung näher an einen bestehenden Betrieb heran, können daraus Nutzungskonflikte und letztlich Einschränkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb und seine weitere Entwicklung entstehen.

Besonders problematisch war, dass für eine konkrete Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs bereits ein positiver Vorbescheid vorlag. Geplant waren unter anderem weitere landwirtschaftliche Betriebsanlagen. Diese bereits bestehende Rechtsposition und die konkret beabsichtigte Betriebsentwicklung waren nach unserer Prüfung im Satzungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Dementsprechend haben wir uns mit einer ausführlichen Stellungnahme an die Gemeinde gewandt. Darin wurde insbesondere die fortbestehende landwirtschaftliche Prägung des Gebiets, die drohenden Konflikte zwischen Landwirtschaft und neuer Wohnbebauung, die konkreten Erweiterungsabsichten des Betriebs und den bereits erteilten Vorbescheid thematisiert.

Nach unserer rechtlichen Bewertung bestanden erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Außenbereichssatzung. Wir forderten die Gemeinde deshalb ausdrücklich dazu auf, von einem Satzungsbeschluss abzusehen und das Verfahren einzustellen.

 

Voller Erfolg: Gemeinde verzichtet auf die Außenbereichssatzung

Die Gemeinde griff unsere Bedenken auf und entschied sich schließlich, die geplante Außenbereichssatzung nicht zu erlassen. Das Satzungsverfahren wurde eingestellt.

Damit konnte das Ziel unseres Mandanten vollständig erreicht werden, ohne dass ein zeitaufwendiges gerichtliches Normenkontrollverfahren erforderlich wurde. Die befürchtete zusätzliche Wohnbebauung auf Grundlage der vorgesehenen Satzung wird nicht realisiert und die Interessen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs konnten vollumfassend durchgesetzt werden.

 

Gerade landwirtschaftliche Betriebe sind auf langfristig nutzbare Betriebsstandorte und ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten angewiesen. Neue Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft kann erhebliche Auswirkungen auf Tierhaltung, Betriebsabläufe und künftige Erweiterungen haben.

Wir beraten und vertreten landwirtschaftliche Betriebe bei kommunalen Planungen, in bau- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren sowie gegenüber Gemeinden und Genehmigungsbehörden. Ziel ist dabei, die betrieblichen Interessen möglichst frühzeitig und wirkungsvoll in das Verfahren einzubringen – und, wie in diesem Fall, eine belastende Planung möglichst bereits vor ihrem Inkrafttreten zu verhindern. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie von einem ähnlichen Problem betroffen sind.

Sebastian Heidorn

Rechtsanwalt