Privates Bau- und Architektenrecht

Beratung und Vertretung bei Abschluss und Abwicklung von Bau- und Bauträgerverträgen sowie Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen.

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus bestehenden Verträgen, insbesondere wegen Baumängeln.

Baubegleitende Rechtsberatung.

Rechtliche Due Diligence bei Bestandsobjekten.