Klage auf Nachzahlung aus Grundstücksverkauf abgewehrt

Sebastian Heidorn – Rechtsanwalt bei Labbé & Partner

Die Kanzlei Labbé und Partner vertrat im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem LG Ingolstadt (31 O 1036/17) eine Gemeinde, gegen die ein Zahlungsanspruch von über 300.000 € eingeklagt wurde. Der Kläger stützte diesen Anspruch auf einen Kaufvertrag aus dem Jahr 2000, in welchem dieser der Gemeinde Flächen für die Umsetzung eines Gewerbegebietes veräußert hatte. In dem Vertrag fand sich folgende Nachentschädigungsklausel: „Die Gemeinde… beabsichtigt, auf der erworbenen Teilfläche Bauland und zwar als Gewerbegebiet auszuweisen. Sollte entegegen den ursprünglichen Absichten ein Allgemeiens Wohnegiet ausgewiesen werden, so erhöht sich der Kaufpreis von … DM um weitere … DM auf insgesamt …DM“

Tatsächlich wies die Gemeinde nach Abschluss des Kaufvertrages in einem Bebauungsplan die fragliche Fläche zunächst als Gewerbegebiet aus, änderte die Festsetzung später jedoch zu einem Mischgebiet. Der Kläger behauptete nun, dass einerseits die bestehende Bebauung ein Wohngebiet darstelle bzw. hilfsweise, dass auch die Ausweisung eines Mischgebietes die Nachzahlungsverpflichtung auslöse. jedenfalls sei der Kaufpreis zu erhöhen.

Dieser Arguemntation folgte das LG Ingolstadt entsprechend dem umfassenden Vortrag der Kanzlei Labbé nicht. Ein Wohngebiet sei im fraglichen Bereich nicht vorhanden, da unstreitig auch eine wohngebietsuntypische Gewerbenutzung stattfindet. Die jeweilige Nutzung als Wohn- oder Gewerbefläche wurde hierbei schriftsätzlich lückenlos und quadratmetergenau aufbereitet. Wie von der Kanzlei Labbé weiterhin vorgetragen löse auch die Festsetzung eines Mischgebietes keinen Nachzahlungsanspruch aus, da die Klausel im Vertrag eindeutig auf ein Allgemeines Wohngebiet (welches in § 4 BaunVO legaldefiniert ist) abstellt. Nachdem die Vertragsklausel damit eindeutig formuliert war, bestand für eine Auslegung auf den Fall einer Mischgebietsausweisung kein Raum, so dass das Gericht die Klage mit Urteil vom 05.01.2018 vollumfassend abgewiesen hat.

Dieses Klageverfahren zeigt mustergültig die Wichtigkeit exakter Vertragsformulierungen. Sowohl Käufer, als auch Verkäufer sind beim Abschluss entsprechender Verträge daher gut beraten, gerade diese Textpassagen sorgfältig auszuarbeiten. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

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Sebastian Heidorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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