Kanzlei Labbé und Partner reicht Einwendungsschriftsatz bzgl. der Beseitigung des Bahnübergangs in Nabburg ein

Sebastian Heidorn – Rechtsanwalt bei Labbé & Partner

Die Kanzlei Labbé und Partner hat am 24.04.2017 einen umfassenden Einwendungsschriftsatz im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nabburg bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht.

 

Kritisiert wird insbesondere die Trassierung der Bahnstrecke. Bereits im Vorfeld (seit 2010) wurde eine durch ein Fachplanungsbüro entworfene alternative Trassenführung diskutiert. Diese wurde im Rahmen der aktuellen Tekturplanung durch den Vorhabensträger jedoch mit diversen Arguemnten abgelehnt. Diese treffen weder nach Ansicht der Kanzlei Labbé und Partner, noch des Fachplanungsbüros zu. Vielmehr sei die Alternativvariante unter nahezu allen Gesichtspunkten vorzugswürdig. Beispielsweise wäre sie ca. 10 Mio Euro günstiger, bei besserer Hoch- und Grundwasserverträglichkeit, sowie besserer Verkehrswirksamkeit. Auch die bei der Vorzugsvariante eintretende optische Beeinträchtigung des Stadtbildes von Nabburg durch Lärmschutzwände (die unter Berücksichtigung der erhöhten Bahnstrecke bis zu 7m hoch aufragen) würde deutlich geringer ausfallen, da die Alternativvariante in den Untergrund und nicht in Dammlage gebaut werden soll.

Scharf kritisiert wurde in dem Schriftsatz auch die Tatsache, dass bei der Vorzugsvariante die Blickbeziehung auf die historische Altstadt Nabburgs von Osten aus erheblich beeinträchtigt wird. Von dort aus würde der Betrachter zukünftig auf durchgehende 4m hohe Lärmschutzwände blicken.

Die Regierung der Oberpfalz als zuständige Planfeststellungsbehörde muss die Einwendungen nunmehr prüfen und entscheiden, ob die Vorzugsvariante des Vorhabensträgers planfeststellungsfähig ist. Die Kanzlei Labbé und Partner verneint dies und fordert eine andere Trassenvariante, jedenfalls aber einen vertieften Variantenvergleich vor Erlass des endgültigen Planfeststellungsbeschlusses.

Noch ist offen, ob und wann ein Erörterungstermin durchgeführt wird oder mit einem Beschluss gerechnet werden kann. Wir werden  weiter über das Verfahren informieren.

 

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