Fachplanungs- und Planfeststellungsverfahren

Vertretung von Grundstückseigentümern und sonstiger Beteiligter im Rahmen von Fachplanungen z. B. nach dem Bundesfernstraßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Luftverkehrsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz u. a.; Gründung von Interessengemeinschaften zur optimalen Durchsetzung individueller Ansprüche im Zuge von Infrastruktureinrichtungen der öffentlichen Hand. Ausarbeitung von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren, Wahrnehmung der Erörterungstermine, Überprüfung und gerichtliche Anfechtung der fachplanerischen Entscheidungen und Planfeststellungsbeschlüsse.