BVerwG erklärt Planfeststellungsbeschluss zur B 180n für rechtswidrig

Sebastian Heidorn – Rechtsanwalt bei Labbé & Partner

Das BVerwG in Leipzig hat auf eine Klage der Kanzlei Labbé und Partner den Planfeststellungsbeschluss für die B 180n –  Ortsumgehung Aschersleben für rechtswidrig erklärt. Das Gericht folgte damit nach ca. 6 stündiger mündlicher Verhandlung dem Klageantrag der Kanzlei Labbé und Partner, die einen örtlichen Landwirtschaftsbetrieb vertritt. Dieser ist durch das Straßenbauvorhaben massiv von Flächenverlust und Schlagzerschneidungen, sowie einer Verschlechterung der Wegebeziehungen betroffen.

Das BVerwG schloss sich der seitens der Kanzlei Labbé und Partner geäußerten Kritik am Planfeststellungsbeschluss an, wonach eine sich aufdrängende Alternative einer Baustraße zu einem Brückenbauwerk nicht hinreichend geprüft worden sei. Dies muß das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nun nachholen und die verschiedenen Baustraßenvarianten nochmals untersuchen und gegeneinander abwägen. Je nach Ergebnis erfolgt eine erneute Auslegung der Unterlagen mit nochmaliger Bürgerbeteiligung.

Die ausführliche Urteilsbegründung folgt. Nachdem das BVerwG hier in erster Instanz entschieden hat, sind keine Rechtsmittel gegen das Ùrteil möglich. Der Fortgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.

 

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